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Bestattungsarten

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Beisetzungsarten aber nur zwei Bestattungsarten (Erd- und Feuerbestattung). Diese unterscheiden sich in erster Linie nach der Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg (Erdbestattung), oder einer Urne (Feuerbestattung).

Erdbestattung

Am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können sich zwischen Wahlgrab und Reihengrab entscheiden. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden.

Reihengrabstätten werden der reih nach belegt und können nicht nachbelegt werden.

Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

Das Nutzungsrecht muss verlängert werden, wenn auf einer Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt.

Erforderlich ist dann der Wiedererwerb der Grabstätte auf die gesetzliche Ruhefrist (min. 20 Jahre Erdbestattung, min . 15 Jahre Urnenbeisetzung) des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen aufgrund verschiedener Bodenverhältnissen variieren.

Feuerbestattung

Eine Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung einer Urne.

Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine persönliche Willenserklärung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen, oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.

Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.

Friedhöfe

  • traditioneller Friedhof
  • „Ruheforst“ , „Friedwald“ (allgemein Bestattungswald)
  • „Tree of life“ Baumbestattung
  • Seebestattung

Trauer erfüllt die Herzen und Tränen ersticken die Stimmen. Alle Angehörigen befinden sich in einer Ausnahmesituation, die ein klares Denken und Handeln nur schwer zulässt.

In diesem Moment ist es gut, ein erfahrenes, kompetentes Bestattungshaus an seiner Seite zu haben, welches einen von Anfang an rund um begleitet und SIe auch nach der Beerdigung / Beisetzung betreut.

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